Käuferinformation zu Pflanzenschutzmitteln

Abgabe von Pflanzenschutzmitteln an berufliche Anwender

Beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln, die ausschließlich an berufliche Anwender abgegeben werden dürfen, ist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 PflSchG die Überprüfung der Sachkunde vorgeschrieben. Bei Ihrer ersten Bestellung müssen Sie uns daher eine Kopie Ihres Sachkunde-Ausweises (einschließlich der aktuellen Fortbildungsbescheinigung) sowie Ihres Personalausweises zur Verfügung stellen.
Unsere sachkundepflichtigen Pflanzenschutzmittel erkennen sie an dem Hinweis „Nur für den beruflichen Anwender“.
Pflanzenschutzmittel dürfen nur gemäß den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes in der aktuellen Fassung eingesetzt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Regelungen können als Ordnungswidrigkeiten eingestuft und mit Bußgeldern belegt werden.
Als Händler sind wir verpflichtet, alle Käufer über die richtige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu informieren, wobei insbesondere auf bestehende Verbote und Einschränkungen hinzuweisen ist.
Halten Sie sich unbedingt an die in der Gebrauchsanleitung genannten Aufwandsmengen und Anwendungsgebiete und halten Sie alle genannten Sicherheitsmaßnahmen ein. Besonders wird auf folgende Verbote und Einschränkungen hingewiesen:
  • Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG ist der Einsatz von Pflanzenschutzmittel auf befestigten Flächen und Flächen die nicht landwirtschaftlich/ forstwirtschaftlich/ gärtnerisch genutzt untersagt.
  • Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten.
  • Vorgaben zum Schutz der Anwender von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere bezüglich der Schutzkleidung, müssen unbedingt eingehalten werden.
In einem Informationsblatt vom Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) finden Sie wichtige Hinweise zur Abgabe und zum Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln im Versand- und Internethandel. Es wird dringend empfohlen, diese Informationen vor dem Kauf sorgfältig zu lesen.
Sie können uns bei weiteren Fragen gern per E-Mail kontaktieren oder sich direkt an den Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes wenden (BVL - Amtliche Auskunftsstellen für Pflanzenschutz der Länder (Pflanzenschutzdienste). Auf der Website des Bundesministeriums für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) finden Sie eine Übersicht der zugelassenen Pflanzenschutzmittel in Deutschland.

Nachweis der Sachkunde im Pflanzenschutz

Gemäß § 23 Abs. 1 Pflanzenschutzgesetz müssen wir beim Verkauf von Pflanzenschutzmittel, die nur an berufliche Anwender abgegeben werden dürfen, den Sachkundenachweis überprüfen.
Unsere sachkundepflichtigen Pflanzenschutzmittel erkennen sie an dem Hinweis „Nur für den beruflichen Anwender“.

Beim erstmaligen Kauf eines Pflanzenschutzmittels, müssen Sie ihre Sachkunde nachweisen:

Schicken Sie Ihre Bestellung mit Ihren Kundendaten (Rechnungs- und Lieferadresse) über den oben stehenden Kontakt.
Bitte stellen Sie uns folgende Dokumente (z.B.: Scan, Foto) -in einer separaten Mail- zur Verfügung:
  1. Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Sachkundenachweises
  2. aktuelle Fortbildungsbescheinigung
  3. Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Bestellung erst nach Prüfung der Sachkunde bearbeiten können.
Hinweis: Der Sachkundenachweis muss in Deutschland ausgestellt sein. Für eine eindeutige Identifikation müssen wir auf dem Personalausweis Vor- und Nachnamen, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und das Gültigkeitsdatum klar erkennen können. Die übrigen Angaben und das Foto dürfen unkenntlich gemacht werden.

Stammkunden / erneuter Kauf

Bitte legen Sie uns nach Ablauf der 3-Jahresfrist Ihre aktuelle Fortbildungsbescheinigung vor.

Änderung der sachkundigen Person

Bitte teilen Sie uns ggf. Änderungen Ihrer sachkundigen Person mit und stellen uns die neuen Dokumente vor/mit der nächsten Bestellung zur Verfügung.